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Zu unseren Mandanten im Bereich Medizinrecht gehören insbesondere
Ärzte und Patienten sowie Zahnärzte, Apotheker und Physiotherapeuten.
Der wesentliche Teil setzt sich jedoch aus Patienten zusammen,
die Probleme mit ihren Ärzten bzw. mit der Behandlung und den
Krankenkassen haben.
Das Medizinrecht an sich setzt sich zusammen aus dem Recht der
freien Berufe, Arzthaftungsrecht, Vertragsarztrecht, Vertrags- und
Gesellschaftsrecht der Ärzte, Gemeinschaftspraxis, Praxisgemeinschaft,
dem ärztlichen Berufsrecht und Arztstrafrecht sowie dem Recht
sämtlicher anderen Heilberufe wie Physiotherapeuten etc.
Auf dem Gebite des Medizinrechts betreuen wir in Hannover insbesondere
Mandanten, die eine Praxis gründen wollen, sei es in Form einer
Gemeinschaftspraxis oder Praxisgemeinschaft. Gegenstand der Beratung
ist auch der Erwerb und die Veräußerung einer Praxis
sowie die Durchsetzung und Umsetzung einer Praxisbeteiligung.
Weiterhin gehört dazu das ärztliche Wettbewerbsrecht
und die nachträglichen Wettbewerbsverbote bei Ausscheiden aus
einer Arztpraxis. Verträge mit Mitarbeitern von Arztpraxen
gehören genauso zum Medizinrecht.
Desweiteren sind Gegenstand des Medizinrechts die Probleme, die
sich aufgrund der Vertretung der Ärzte bei Wirtschaftlichkeitsprüfung
und Plausibilitätsprüfung ergeben.
Das Medizinrecht umfasst darüber hinaus das Zulassungsrecht
der Ärzte genauso wie die Probleme mit der Nachbesetzung.
Medizinrecht wird andererseits auch dadurch geprägt, dass
nicht nur allgemein zivilrechtliche Probleme erörtert werden,
sondern auch durch das Arztstrafrecht, das die Vertretung der Ärzte
in Strafverfahren behindert, die aufgrund medizinrechtlicher Probleme
mit strafrechtlichem Hintergrund entstehen.
Insgesamt können wir feststellen, dass das Medizinrecht in
Hannover als Schwerpunkt anzusehen ist und die Zahl der Fälle
deutlich gestiegen ist.
Ein Schwerpunkt ist dabei neben der Vertretung von Ärzten
insbesondere die Vertretung von Patienten.
Die Beratung auf dem Gebiet des Medizinrechts bieten wir im Rahmen
der Erstberatung für einen Pauschalpreis von € 89,00 zuzüglich
Mehrwertsteuer an.
Dies umfasst die Erstberatung, d.h. die Einschätzung, welche
Ansprüche mit welchem Verfahren auf welchem Gebiet durchsetzbar
sind und wie hoch die dafür entstehenden Kosten sind./p>
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